AGB - www.dionysos-taverna.de

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AGB

L.Tsodoulos
 
dionysos-taverna.de
 
1.01 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Grill-Taverna Dionysos (dionysos-taverna.de), (im Folgenden mit Verkäuferin bezeichnet) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden mit Käufer bezeichnet).
 
1.02 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Verkäuferin nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Käufer die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Liefer-bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher der Verkäuferin schriftlich gegenüber anzuzeigen.
 
1.03 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen nachfolgende Bedingungen zugrunde, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.
 
2. Angebot
 
2.01 Angebote sind stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden für die Verkäuferin erst bindend, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
 
2.02 Mündliche Zusagen der Verkaufsangestellten/Außendienstmitarbeiter sind in jedem Falle unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin.
 
2.03 Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der Ware der Verkäuferin beruhen auf den Angaben des jeweiligen Herstellers, für die keine Haftung übernommen wird, und erfolgen nach bestem Wissen; sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft im Rechtssinne dar. Sie geben nur Erfahrungswerte wieder, die regelmäßig nicht als gesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen die Verkäuferin. Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
 
2.04 Proben, Muster sowie sonstige Unterlagen und Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen auch aus der Werbung der Verkäuferin, Maß- und Gewichtsangaben, technische Daten sowie die Bezugnahme auf DIN-Normen sind nur dann vertragliche Beschaffenheitsmerkmale, wenn diese von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
 
3. Lieferfristen
 
3.01 Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Einhaltung gesondert vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
 
3.02 Gesondert vereinbarte Lieferfristen gelten stets vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses der Verkäuferin oder ihres Zulieferers liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Streik, Aussperrungen oder sonstigen Betriebsstörungen, sowie bei Schwierigkeiten in der Beschaffung der Rohmaterialien gleich aus welchem Grunde. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist angemessen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
 
3.03 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des Absatz 3.02 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Verkäuferin so erheblich einwirken, dass diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in angemessener Zeit erfüllen kann, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind wechselseitige Ansprüche der Verkäuferin und des Käufers aus dem betreffenden Rechtsgeschäft ausgeschlossen, sowie Schadensersatzansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund. Bereits gewährte Leistungen sind zu erstatten.
 
3.04 Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, ist die Verkäuferin berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Verweigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wodurch bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
 
4. Versand und Gefahrübergang
 
4.01 Der Versand erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Lager oder ab Lieferwerk auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers abgeschlossen. Mit der Absendung der Lieferung gilt die Lieferverpflichtung der Verkäuferin als erfüllt.
 
4.02 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen für Teillieferungen können von der Verkäuferin in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden.
 
4.03 Verzögert der Käufer die Annahme der Lieferung, so ist er zum Ersatz der durch die Verzögerung entstandenen Aufwendungen verpflichtet. Weitergehende rechtliche Konsequenzen aus der Annahmeverzögerung bleiben unberührt, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
 
4.04 Wird der Versand auf Veranlassung des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung der Ware wird die Warenrechnung sofort fällig.
 
4.05 Bei Abrufaufträgen, die nicht innerhalb der vereinbarten oder einer von uns festgesetzten, angemessenen Frist abgerufen werden, steht es der Verkäuferin frei, nach vorheriger Ankündigung von dem Vertrag unter Berechnung des Schadensersatzes für entgangenen Gewinn zurückzutreten oder die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Nach Ablauf der Frist lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
 
5. Preise und Zahlungsbedingungen
 
5.01 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Fracht und Verpackung sowie zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
 
5.02 Bei Preiserhöhungen von Vorlieferanten der Verkäuferin sowie unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten ist die Verkäuferin – soweit keine Festpreisvereinbarung vorliegt – zur Weitergabe dieser Kostenerhöhung an den Käufer berechtigt. Bei Überschreitung einer mit dem Käufer vereinbarten Abnahmefrist ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen zu berechnen, und zwar auch dann, wenn ursprünglich ein Festpreis vereinbart wurde.
 
5.03 Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Skonto rein netto Kasse zu leisten. Die Verkäuferin ist berechtigt, Vorauszahlungen in bar zu verlangen oder die Sendung per Nachnahme zu versenden.
 
 
Schiffbeker Weg 318
22043 Hamburg


Tel. 040 22 60 59 77




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